Gemeindewahlen mit Bürgermeisterdirektwahl am 16.03.2025

Am 16.03.2025 finden in Vorarlberg die Gemeindevertretungswahlen mit Bürgermeisterdirektwahl statt. Eine allfällige Stichwahl des Bürgermeisters ist am 30.03.2025. Wir appellieren an alle von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich damit aktiv an der Gestaltung der Gemeinde Lochau zu beteiligen.

Wahlberechtigt sind diejenigen, die am 30.12.2024 (Stichtag) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in der betreffenden Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht in die Gemeindevertretung nicht ausgeschlossen sind und spätestens am Wahltag (16.03.2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es besteht keine Wahlpflicht.

In die Gemeindevertretung ist jeder Wahlberechtigte wählbar, der spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Amtliche Wahlinformation (Wahlausweis)

Sie erhalten per Post rechtzeitig vor der Wahl die Amtliche Wahlinformation, aus der Sie Ihr Wahllokal, die Wahlzeiten und eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise entnehmen können. Die amtlichen Wahlinformationen für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl werden frühestens Ende Februar versendet. Diese enthalten auch den amtlichen Wahlausweis und die beiden Stimmzettel (Gemeindevertretung und Bürgermeister).

Persönliche Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt persönlich am Wahlsonntag im Wahllokal. Dazu benötigen Sie Ihre Amtliche Wahlinformation (Wahlausweis) und einen Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis). Sollten Sie nach dem Stichtag Ihren Hauptwohnsitz um- oder abmelden, so bleiben Sie trotzdem im Wählerverzeichnis und sind dem bisherigen Wahllokal zugeteilt.

Stimmabgabe per Wahlkarte - Briefwahl

Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Die entsprechende Anforderungskarte erhalten Sie ebenfalls mit der Amtlichen Wahlinformation zugesendet.

Der Antrag kann auch online über www.meinewahlkarte.at abgegeben werden.

Wichtig:
- Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden.
- Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge: 12.03.2025, 24:00 Uhr.
- Letztmöglicher Zeitpunkt für persönlich bei der Gemeinde eingebrachte Anträge: 14.03.2025, 12:00 Uhr.
- Briefwahlkarten müssen bis zum 16. März 2025, 12:00 Uhr, beim Gemeindeamt Lochau einlangen. Es gibt keine Nachfrist!

Wahlmöglichkeiten mit einer Wahlkarte

Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht im Wahllokal auszuüben, dem sie auf Grund der Eintragung in das Wählerverzeichnis angehören.

Wahlberechtigte, die im Besitze einer Wahlkarte sind (Wahlkartenwähler), können ihr Wahlrecht ausüben durch:

- Stimmabgabe im Wahllokal
- Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an das Gemeindeamt mittels Briefwahl. Die letztmögliche Abgabe bzw. Einwurf in den Briefkasten des Gemeindeamtes ist am 16.03.2025 bis 12:00 Uhr möglich.

- Nicht zulässig ist die Stimmabgabe mittels Wahlkarte in einem Wahllokal einer anderen Gemeinde.

Wahlkarten, die erst nach dem Schließen des Wahllokals bei der Gemeinde einlangen, gelten als verspätet und können bei der Ermittlung des Stimmenergebnisses nicht berücksichtigt werden.

Wahl vor Ort:

Wenn Sie die Wahlkarte im Gemeindeamt abholen, können Sie in einer bereitstehenden Wahlkabine Ihre Stimme abgeben und dann direkt im Meldeamt abgeben. Die abgegebene Wahlkarte wird dort als eingelangt gescannt und bis zum Wahltag verwahrt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeinde jederzeit gerne zur Verfügung.

Gemeinde Lochau

T: 05574 / 42168-0

Gemeindevertretungswahl - Ergebnisse 2020

Am Sonntag, dem 13. September 2020 waren 4.898 Lochauerinnen und Lochauer berechtigt, ihre Stimme zur Gemeindevertretungswahl abzugeben. Mit einer Wahlbeteiligung von 47,80 % machten 2.341 Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch. 110 Stimmen waren ungültig und 859 Lochauerinnen und Lochauer haben mit einer Wahlkarte gewählt.

Stimmenstärkste Partei ist das TEAM für LOCHAU mit 982 Stimmen (44,02%), zweitstärkste Partei sind die GRÜNEN mit 827 Stimmen (37,07%). Auf die NEOS entfielen 223 Stimmen (10,00%) und auf die FPÖ 132 Stimmen (5,92%). Die HAK schafft mit 67 Stimmen (3,00%) nicht den Einzug in die Gemeindevertretung.

Aufgrund des Wahlergebnisse ergibt sich in der Gemeindevertretung nachstehende Mandatsverteilung:

Gemeindevertretung:

TEAM für LOCHAU – Volkspartei und Parteifreie: 13
Die Grünen Leiblachtal Lochau: 11
NEOS LOCHAU: 2
FPÖ und Bürgerliste Lochau: 1