Voranschlag - Budget 2026
In der 6. Sitzung der Gemeindevertretung am 02.12.2025 wurden neben dem Voranschlag 2026 unter anderem auch die Gebühren und Abgaben für das Jahr 2026 einstimmig beschlossen. Im Voranschlag sind die theoretisch zu erwartenden Erträge und Aufwendungen kalkuliert.
Voranschlag 2026 - Das Wichtigste in Kürze
Gesamtbudget:
Erträge: rund 20,9 Mio. €
Aufwendungen: rund 26,4 Mio. €
Saldo: –5,5 Mio. €
(Defizit steigt gegenüber 2025)
Warum ein Minus?
Die laufenden Kosten (Personal, Sachaufwand, Transfers) sind höher als die Einnahmen. Der Aufwandsdeckungsgrad liegt bei 79 %, was bedeutet, dass die Gemeinde ihre laufenden Ausgaben nicht vollständig aus laufenden Einnahmen decken kann.
Investitionen
Für 2026 sind 2,8 Mio. € für Investitionen geplant (z. B. Infrastruktur, Gebäude). Das ist deutlich weniger als 2025 (–53 %), weil große Projekte abgeschlossen wurden
Investitionsanteil: 13,5 % der Einnahmen.
Schulden & Rücklagen
Budgetierter Schuldenstand: 13,27 Mio. €
Pro-Kopf-Verschuldung: ca. 1.966 €
Freie Finanzspitze: –19 % → kein Spielraum für neue Projekte
Wichtige Bereiche
Bildung & Kinderbetreuung: Abgang (= Einnahmen minus Ausgaben) 2.050.000,- €
Straßen & Wege: laufende Aufwendungen 950.000,-€
Soziales & Gesundheit:
- Beitrag der Gemeinde zum Landesgesundheitsfonds 1,7 Mio. €
- Abgangsdeckung von Krankenanstalten an das Land Vorarlberg 2,3 Mio. €
Finanzierung
Neue Darlehen: 2,05 Mio. €
Tilgungen: 581.000 €
Fazit
Die Gemeinde investiert weiterhin in wichtige Bereiche wie Bildung, Infrastruktur und soziale Leistungen. Massive Ausgaben (z. B. Krankenanstalten und Sozialfonds), auf die die Gemeinde keinen Einfluss nehmen kann, müssen weiterhin gestemmt werden. Die Aufwendungen übersteigen die Erträge deutlich. Die finanzielle Lage bleibt angespannt und herausfordernd.
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Hinweis: Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015)
Die VRV 2015 wurde im BGBl. II Nr. 313/2015, Änderung BGBl. II Nr. 17/2018, verordnet. Sie gilt für Länder und Gemeinden sowie deren wirtschaftliche Unternehmungen, Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen jeweils ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Der Voranschlag teilt sich in Ergebnis und Finanzierungshaushalt. Im Finanzierungsvoranschlag werden die geplanten Geldflüsse und im Ergebnisvoranschlag die Geldmittelverwendung sowie – aufbringung samt Abschreibungen (vergleichbar mit Gewinn und Verlustrechnung) abgebildet. Ein direkter Vergleich mit den Kennzahlen der vergangenen Jahre ist auf Grund neuer Zuordnungen nur sehr eingeschränkt möglich.