Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Die Anzahl der Mandatare ist abhängig von der Einwohnerzahl und die Gemeindevertretung Lochau besteht aus 27 gewählten Mandataren. Der Gemeindevertretung sind Gemeindevorstand und der Bürgermeister nachgeordnet. Das heißt, dass die Gemeindevertretung gegenüber dem Gemeindevorstand und dem Bürgermeister im eigenen Wirkungsbereich weisungsberechtigt ist und zwar sowohl in behördlichen als auch in privatwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Die Aufgaben sind im § 50 des Gemeindegesetzes geregelt. Ihr unterliegt bespielsweise

  • Erlassung ortspolizeilicher Verordnungen
  • Ausschreibung von Abgaben zur Deckung der Gemeindebedürfnisse sowie Festsetzung von gesetzlichen Steuerhebesätzen und von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
  • Erwerb, Veräußerung, Verpfändung und sonstige Belastung einer unbeweglichen Sache
  • Entsendung von Vertretern der Gemeinde in Organe juristischer Personen usw.

Aufgrund des Ergebnisses der Gemeindevertretungswahl vom 13.09.2020 verteilen sich die insgesamt 27 Mandatare derzeit wie folgt auf die einzelnen Fraktionen:

  • Das TEAM für LOCHAU - Volkspartei und Parteifreie -13 Mandate
  • Die Grünen Leiblachtal Lochau - 11 Mandate
  • NEOS Lochau - 2 Mandate
  • FPÖ und Bürgerliste Lochau - 1 Mandat
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