Rechnungsabschluss 2022

Die Gemeinde Lochau zieht für das Jahr 2022 eine erfreuliche Bilanz. Im Rechnungsabschluss, der in der Gemeindevertretungssitzung vom 25.04.2023 von Martin König (Finanzverwaltung Leiblachtal) präsentiert wurde, konnte ein positives Nettoergebnis in Höhe von 1.145.918,90 Euro ausgewiesen werden (im RA 2021 wurde ein Minus von 788.180,10 verbucht), welches der allgemeinen Haushaltsrücklage zugeführt wurde. Die Gemeinde Lochau weist somit einen ausgeglichenen Haushalt aus.

Hinsichtlich der operativen Gebarung ist ebenfalls erfreulich, dass der Großteil der im Voranschlag geplanten Investitionen umgesetzt werden konnte. Der negative Geldfluss in Höhe von 950.000,- Euro konnte aus der laufenden Gebarung abgedeckt werden. Die Tilgung der Schulden in Höhe von knapp 700.000,- Euro (von 9.245.053,01 Euro im Jahr 2021 auf 8.550.644,17 Euro im Jahr 2022) trug ebenso zu diesem erfreulichen Ergebnis bei. Neue Schulden wurden dementsprechend nicht gemacht.

Pro-Kopf-Verschuldung gesunken

Die Pro-Kopf-Verschuldung konnte somit weiter gesenkt werden und beträgt aktuell nur mehr etwa 1.300,- Euro (2018 waren dies inflationsbereinigt sogar 2.200,- Euro, was nunmehr circa 900,- Euro pro Person weniger Schulden bedeutet). Das ist ein sensationelles Ergebnis.

Bei den Investitionen schlagen die Ausgaben für Verbauungsanlagen (insbesondere im Hochwasserschutz) mit 642.400,- Euro, die Sportanlage Hoferfeld (Kunstrasenplatz) mit etwa 589.000,- Euro, der Kauf des ehemaligen Postgebäudes um 400.000,- Euro, die Wasserversorgung mit 320.000,- Euro, Gemeindestraßen mit 308.500,-, die Errichtung von Lichtwellenleitern (Datenkabel) um 112.500,- Euro sowie die Neuanschaffung eines Knickladers für den Wirtschafshof mit 60.000,- Euro zu Buche.

Die Gemeindevertretung stimmte dem positiven Rechnungsabschluss 2022 einstimmig zu.

Hinweis: Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) (Kopie)

Die VRV 2015 wurde im BGBl. II Nr. 313/2015, Änderung BGBl. II Nr. 17/2018, verordnet. Sie gilt für Länder und Gemeinden sowie deren wirtschaftliche Unternehmungen, Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen jeweils ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Der Voranschlag teilt sich in Ergebnis und Finanzierungshaushalt. Im Finanzierungsvoranschlag werden die geplanten Geldflüsse und im Ergebnisvoranschlag die Geldmittelverwendung sowie – aufbringung samt Abschreibungen (vergleichbar mit Gewinn und Verlustrechnung) abgebildet. Ein direkter Vergleich mit den Kennzahlen der vergangenen Jahre ist auf Grund neuer Zuordnungen nur sehr eingeschränkt möglich.