Rechnungsabschluss 2024

Rechnungsabschluss 2024 der Gemeinde Lochau: Ein solides Ergebnis

Am 30.04.2025 hat die Gemeindevertretung Lochau den Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr genehmigt und beschlossen. Demzufolge hat sich im Finanzierungshaushalt der „Geldfluss aus der operativen Gebarung“ gegenüber dem Rechnungsabschluss 2023 verbessert. Im Tagesgeschäft konnte die Gemeinde nunmehr einen Überschuss von rund 2,5 Millionen Euro erzielen, im Gegensatz zu einem Plus von 850.000 Euro im Vorjahr.

Budget und Rücklagen:

Für das Jahr mussten für einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt 160.000 Euro aus den Rücklagen aufgelöst werden.

Investitionen und Darlehen:

Die Gemeinde hat kräftig investiert, was sich in der Aufnahme von Darlehen in Höhe von 5.188.000 Euro widerspiegelt. Die Darlehnsaufnahmen betrafen 3.650.000 Euro für den Bau des Kinderhauses Bäumle und 1,5 Millionen Euro für den Kauf eines Grundstücks. Trotz dieser Investitionen bleibt die finanzielle Lage wesentlich besser als erwartet, mit einem positiven Saldo von 1,8 Millionen Euro im Finanzierungshaushalt. Insgesamt gab es 700.000 Euro Tilgungen.

Verschuldung:

Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 1.860 Euro (6712 Einwohner) im Vergleich zum Vorjahr mit 1.198 Euro, was sich jedoch unter Berücksichtigung der getätigten hohen Investitionen relativiert.

Bürgermeister Dr. Frank Matt freut sich darüber, dass sich die „operative Gebarung“ trotz schwächelnder Einnahmen bei den Ertragsanteilen sowie Mehrausgaben für Zinsen, Personal etc. verbessert hat. Er hält aber gleichzeitig fest: „Wir werden weiter alle Möglichkeiten für Einsparungen in Erwägung ziehen, wo diese vertretbar sind.  Aber wir erwarten aber auch von Bund und Land Entlastungsmaßnahmen, die uns das Erstellen ausgeglichener Budgets ermöglichen.“

Fazit:

Das Ergebnis des Rechnungsabschlusses 2024 ist überraschend positiv. Die Gemeindevertretung hat dem Abschluss einstimmig zugestimmt und sich bei Martin König von der Finanzverwaltung für die Erläuterungen und die Präsentation der Zahlen bedankt.

 

Weiterführende Links

Offener Haushalt - Gemeinde Lochau

Hinweis: Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015)

Die VRV 2015 wurde im BGBl. II Nr. 313/2015, Änderung BGBl. II Nr. 17/2018, verordnet. Sie gilt für Länder und Gemeinden sowie deren wirtschaftliche Unternehmungen, Betriebe und betriebsähnliche Einrichtungen jeweils ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Der Voranschlag teilt sich in Ergebnis und Finanzierungshaushalt. Im Finanzierungsvoranschlag werden die geplanten Geldflüsse und im Ergebnisvoranschlag die Geldmittelverwendung sowie – aufbringung samt Abschreibungen (vergleichbar mit Gewinn und Verlustrechnung) abgebildet. Ein direkter Vergleich mit den Kennzahlen der vergangenen Jahre ist auf Grund neuer Zuordnungen nur sehr eingeschränkt möglich.