Bundespräsidentenwahl
Allgemeine Informationen zur Wahl des Bundespräsidenten am 9. Oktober 2022
Wahlberechtigte Personen
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger*innen und Auslandsösterreicher*innen. Sie müssen am Stichtag (9. August 2022) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden oder spätestens bis zum 8. September 2022 (Ende des Zeitraumes für die Einsicht in die Wählerverzeichnisse) auf Antrag in die Wählerevidenz und in Folge in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Das Wählerverzeichnis liegt von 30. August bis einschließlich 8. September 2022 zur öffentlichen Einsicht auf.
Amtliche Wahlinformation (Wahlausweis)
Sie erhalten per Post rechtzeitig vor der Wahl die Amtliche Wahlinformation, aus der Sie Ihr zuständiges Wahllokal, die Wahlzeiten und eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise entnehmen können.
Bitte bringen Sie den Abschnitt "Amtliche Wahlinformation" und ein Ausweisdokument ins Wahllokal mit.
Persönliche Stimmabgabe
Die Stimmabgabe erfolgt persönlich am Wahlsonntag in Ihrem zuständigen Wahllokal. Bitte bringen Sie unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweises und Ihre Amtliche Wahlinformation (auch Wahlausweis oder Wählerverständigungskarte genannt) mit ins Wahllokal. Haben Sie nach dem Stichtag (09.08.2022) Ihren Hauptwohnsitz um- oder abgemeldet, bleiben Sie trotzdem in dem zum Stichtag erstellten Wählerverzeichnis eingetragen und sind auch diesem Wahllokal zugeteilt.
Wählen mit Wahlkarte
Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, aber auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind.
Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wähler*innen größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.
Menschen in Heil- und Pflegeanstalten sowie Bettlägerige können von so genannten besonderen Wahlbehörden besucht werden und vor diesen ihr Wahlrecht mit der Wahlkarte ausüben.
Wahlkarte beantragen
Die Wahlkarte kann
- mit Wahlkartenanforderung schriftlich bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (05.10.2022) – auf dem Postweg, per Fax gegebenenfalls auch per E-Mail (in jedem Fall unbedingt mitzuschicken: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) oder über
- www.wahlkartenantrag.at - oder
- mündlich bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (07.10.2022), 12.00 Uhr beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht zulässig!
Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
WICHTIG:
- Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden.
- Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge: 05.10.2022, 24.00 Uhr.
- Letztmöglicher Zeitpunkt für persönlich bei der Gemeinde eingebrachte Anträge: 07.10.2022, 12.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten nur persönlich übergeben werden dürfen!
- Briefwahlkarten müssen bis spätestens 9. Oktober 2022, 17.00 Uhr, bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen. Es gibt keine Nachfrist!
- Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten kann kein Ersatz (Kopien/Gleichstücke) ausgestellt werden. Bei verlorener bzw. abhanden gekommener Wahlkarte verlieren Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe. Grundsätzlich dürfen keine Duplikate ausgestellt werden.
- Für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die bereits zugeklebt wurde und/oder die eidesstattliche Erklärung schon unterschrieben wurde, darf ebenfalls kein Duplikat ausgestellt werden.
Möglichkeiten mit der Wahlkarte zu wählen:
Im Inland:
- Mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)
- in jedem Wahllokal
- Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde
Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein verschließbares, weißes Wahlkuvert. Auf der unbedruckten Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.
Wird dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, so wird die Gemeinde, die die Wahlkarte ausstellt, in diese Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel und ein unbedrucktes, weißes, verschließbares Wahlkuvert eingelegt und die Wahlkarte hierauf der antragstellenden Person unverschlossen ausgefolgt. Mit der Wahlkarte werden ein Informationsblatt „Informationsblatt betreffend die Stimmabgabe mittels Wahlkarte“ ausgefolgt.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte, weiße Wahlkuvert entnehmen, dann
- den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das weiße Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen und anschließend
- durch Unterschrift (ansonsten ungültig) auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich
- die Wahlkarte zukleben und
- dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der Bezirkswahlbehörde in Bregenz einlangt; Sie können die Wahlkarte z. B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postdienststelle aufgeben oder bei der Bezirkswahlbehörde in Bregenz direkt abgeben.
Weitere Informationen sind im Veröffentlichungsportal/Amtstafel auf https://gemeinde.lochau.at/amtstafel.html online einsehbar.
Beachten Sie:
Ein allfälliger zweiter Wahlgang (Stichwahl) findet vier Wochen später (am 06.11.2022) statt.
Bundesministerium für Inneres>
Ergebnisse zur Bundespräsidentenwahl (Wiederholung 2. Wahlgang) am 4.12.2016.
Zur 2. Stichwahl waren in Lochau 4.097 Wahlberechtigte zugelassen, von denen 2.223 (54,26 %) Stimmen abgegeben wurden. 49 Stimmen davon waren ungültig.
753 (34,64 %) LochauerInnen stimmten dabei für Ing. Norbert Hofer, 1.421 (65,36 %) für Dr. Alexander Van der Bellen.
In diesem Wahlergebnis sind die 662 Stimmen, die per Wahlkarte abgegeben wurden, noch nicht enthalten. Diese werden gesamthaft im Bezirk Bregenz erfasst.