Ferienbetreuung

Die Gemeinde Lochau bietet für Kinder, welche schon eine Einrichtung in Lochau besuchen, eine Ferienbetreuung an. In den Herbstferien sind alle Einrichtungen geöffnet.

Die Anmeldung für Kleinkinder und drei- bis fünfjährige Kinder findet online über einen link statt, welcher den Eltern rechtzeitig übermittelt wird.

• Die Ferienbetreuung wird grundsätzlich für alle Kinder angeboten (siehe Voraussetzungen)
• Geöffnet sind Semester-, Oster- und die 2. bis 8. Sommerferienwoche (ausgenommen sin die erste und letzte Ferienwoche)
• Das Anmeldeformular erhalten die Erziehungsberechtigen zeitgerecht von der Gemeinde mit dem Hinweis auf den Anmeldeschluss
• Die Zuteilung aus den anderen Einrichtungen erfolgt nach Rücksprache mit den jeweiligen Leiterinnen durch die Bildungskoordinatorin
• Die Anmeldung ist verbindlich, bei Stornierung der Buchung nach dem jeweils genannten Anmeldeschluss erfolgt keine Rückvergütung
• Eine Neuaufnahme bzw. Eingewöhnung eines Kindes in eine Kinderbetreuungseinrichtung wird in den Ferien nicht angeboten
• An schulautonomen Tagen sind die Einrichtungen geöffnet
• Die Ferienbetreuung findet mit wechselndem Personal statt. Es kann zu Zusammenlegungen von Gruppen kommen
• Es sind Ferienbetreuungstarife gültig.

Voraussetzungen für Kleinkinder:
• Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten oder
• in Aus-und Weiterbildung
• wenn aus pädagogischer Sicht eine familienergänzende Betreuung für notwendig erachtet wird (z.B. auf Empfehlung der Kinder- und Jugendhilfe) oder
• sonstige besondere Umstände vorliegen (z.B. Pflege eines Angehörigen, längere Erkrankung)
• Erziehungsberechtigte, die oben genannte Punkte erfüllen, haben Priorität. Wenn es noch Platzkapazitäten gibt, können noch Plätze vergeben werden