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Studienförderung
Zu Beginn des jeweiligen Studienjahres bzw. spätestens bis 30. November können Lochauer Studierende die finanzielle Unterstützung der Gemeinde in Form einer Studienförderung in Anspruch nehmen. Die Förderung beträgt derzeit pauschal € 200,-- je Studienjahr plus zusätzlich € 150,--, wenn ein Nachweis über den Kauf des Klimatickets Österreich Jugend vorgelegt wird.
Welche Voraussetzungen gelten für die Studienförderung?
- Gefördert werden Studien mit akademischem Abschluss an einer Universität oder Hochschule, Fachhochschule bzw. einer Akademie oder gleichwertigen Ausbildungsstätte mit Wohnort außerhalb Vorarlbergs. Für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen von mindestens zwei Monaten kann zusätzlich um eine einmalige Förderung angesucht werden.
- Förderungsberechtigt sind alle Studierenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die in Lochau ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Außerdem Ausländer, die eine österreichische Schule abgeschlossen haben, die zum Besuch obgenannter Bildungseinrichtungen berechtigt und seit mindestens drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Lochau haben.
- Die Förderungen werden auf Antrag des/der Förderungswerbenden gewährt. Das Ansuchen für das jeweilige Studienjahr ist spätestens bis 30. November des jeweiligen Studienjahres in der Abteilung Bildung einzureichen. Nach genanntem Datum eingelangte Ansuchen können nicht mehr bearbeitet werden.
KlimaTicket Österreich Jugend
Wenn alle Voraussetzungen für die Studienförderung erfüllt sind, können die Förderungswerbenden zusätzlich einen Zuschuss zum KlimaTicket Österreich in der Höhe von € 150,-- gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise (Kopie des Tickets und die Überweisungs-/Zahlungsbestätigung) beantragen.
Wie kann die Studienförderung beantragt werden?
Die Studienförderung kann mithilfe des Antrags gestellt werden, welcher direkt hier als Download verfügbar ist. Diesem und den aktuell geltenden Richtlinien können Sie entnehmen, welche Nachweise beizufügen sind.
Bei Nichtvorlage dieser Bestätigungen ist die Förderung ausgeschlossen.
Auf die Gewährung einer Studienförderung besteht kein Rechtsanspruch.
Kontakt:
Diana Neuhold
E-Mail: bildung@lochau.at
Telefon: +43 5574 42168 130
Downloads:
Antrag Studienförderung
Richtlinien