Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Zuständige Stelle und Antragszeiten:

Eine "Strafregisterbescheinigung" (nicht jedoch die speziellen Bescheinigungen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“, für die jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig ist) kann auch online beantragt werden. Dafür benötigen Sie eine Bürgerkarte, die auch als Handy-Signatur verfügbar ist oder die ID-Austria.

Nach persönlicher Vorsprache bei der Gemeinde Lochau erhalten sie während der Öffnungszeiten einen Auszug aus dem Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien.

Gemeinde Lochau

Landstraße 22, 6911 Lochau
T: +43 5574 42168

Nur nach Terminvereinbarung


Die erforderlichen Unterlagen, Kosten und alle weiteren Informationen auch betreffend der speziellen „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ und „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ finden Sie unter: www.oesterreich.gv.at.

Für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung steht Ihnen unser Bürgerservice gerne zur Verfügung.

Formulare:
- Strafregisterbescheinigung – Antrag auf Ausstellung
- Bestätigung des Dienstgebers für die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge oder Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung

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