Räumlicher Entwicklungsplan (REP) / Entwicklungskonzept (REK)

Räumlicher Entwicklungsplan (REP ) - Lochau Ahoi!

Seit 2021 befasst sich Lochau mit seiner räumlichen Zukunft. Bei zwei Befragungen am See und einer Abfrage über Postkarten im z‘Lochau wurde die Bevölkerung nach ihrer Vision für Lochau befragt, ein Dorfspaziergang mit verschiedenen Stationen folgte. Intensiv wurde auch in einer eigenen Arbeitsgruppe der Gemeindevertretung diskutiert und ein weiterer Ortsspaziergang in Lochau Süd durchgeführt, dazu Stellungnahmen und Beiträge von außen eingeholt. Alle Informationen wurden von den Fachbüros „stadtland“ (Raumplanung) sowie „Frau Sturn“ (Landschaftsarchitektur) verdichtet und aufbereitet. Nun liegt der Entwurf zum Räumlichen Entwicklungsplan Lochau gemäß § 11 Raumplanungsgesetz vor.

Der Räumliche Entwicklungsplan (REP) ist das strategische Planungsinstrument der Gemeinde Lochau.

Er...

  • formuliert den Rahmen für die räumliche Entwicklung der Gemeinde;
  • ist verpflichtend zu erstellen;
  • ist von der Gemeinde als Verordnung zu erlassen;
  • wird vorrangig über den Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung umgesetzt;
  • ist Grundlage für Projekte und Planungen;
  • hat einen mittel- bis langfristigen Planungshorizont;
  • soll spätestens alle zehn Jahre überprüft werden;
  • wird unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet.

Der Verordnungsentwurf zum Räumlichen Entwicklungsplan wird entsprechend § 11a  Raumplanungsgesetz mindestens vier Wochen, in Gemeindeamt Lochau vom 1. Mai bis 30. Juni 2024 öffentlich aufgelegt und dazu auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde zur Einsichtnahmen zur Verfügung gestellt. Während der Zeit der Veröffentlichung können alle Betroffenen zum Verordnungsentwurf schriftlich Stellung nehmen. Alle Stellungnahmen werden vor Beschluss der finalen REP-Verordnung von der Gemeindevertretung behandelt.

Der Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplanes wird am Donnerstag 20. Juni 2024 um 19 Uhr im Saal des Gemeinschaftshauses öffentlich vorgestellt. Für Auskünfte zum Räumlichen Entwicklungsplan wird das REP-Lochau-Ahoi Team bereit stehen (Kontakt über das Bauamt).

Downloads:

Verordnungstext zum Räumlichen Entwicklungsplan

Räumlicher Entwicklungsplan Zielplan Entwurf

Räumlicher Entwicklungsplan

Weiterführende Links:

Bürgerbeteiligung

Dorfspaziergang

 

Baumeister Günter Bader, Abteilungsleiter
Telefon: +43 5574 42168 121

E-Mail: guenter.bader@lochau.at

Was bisher geschah:

Bereits 2001 hat die Gemeinde Lochau ein Räumliches Entwicklungskonzept (REK) beschlossen; damals im Zusammenwirken mit einem Grünraumkonzept (stadtland, 2000) und als Grundlage für die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes.

Zwischenzeitliche Entwicklungen lassen nach über zehn Jahren eine Überprüfung und Adaptierung des REK's aus 2001 sinnvoll erachten. Dabei ist auch auf den geänderten raumplanungsgesetzlichen Rahmen einzugehen. In mehreren Diskussionsrunden wurde der gesamte Festlegungsrahmen des REK's 2001 (Grundsätze, Ziele, Maßnahmen) auf seine Aktualität überprüft und bei Bedarf adaptiert. Die Situationsanalyse konnte sich dabei auf umfassenden Vorarbeiten aus dem Jahr 2001 und auf zwischenzeitliche Konzepte und Projekte zurückgreifen. Sie wurde bei Bedarf punktuell aktualisiert. Erledigtes und nicht mehr aktuelles wurde aus dem Zielkatalog gestrichen, Neues ergänzt. Dies gilt insbesondere für die im REK definierten Entwicklungsschwerpunkte.

Ein Entwurf zum Räumlichen Entwicklungskonzept wurde der Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zur Gemeindeentwicklung im September 2012 vorgestellt. Themen waren das REK, das Spielraumkonzept und regionale und lokale Mobilitätskonzepte. REK-Aussagen wurden diskutiert, Anregungen aus der Bevölkerung wurden gesammelt und sind in den REK-Prozess eingeflossen. Ergänzend wurden am 25. Mai 2013 all jene, die eine Stellungnahme zum REK-Entwurf abgegeben haben, zu einer Informations- und Diskussion Veranstaltung eingeladen. Offene Fragen wurden soweit als möglich geklärt. Anregungen aus der Diskussionsrunde wurden gesammelt und sind in den REK-Prozess eingeflossen.

Das REK 2013 wurde in der 23. Gemeindevertretungssitzung am 12.12.2013 mit Stand vom 12.12.2013 einstimmig beschlossen.

 

Zurück