Hundeanmeldung/-abmeldung

Sandra Thullner-Kohler
Telefon: +43 5574 42168 120
E-Mail: sandra.thullner-kohler@lochau.at

Anmeldung
Eine Person mit Hauptwohnsitz in Lochau und die einen Hund hält, der über drei Monate alt ist, hat diesen in der Finanzverwaltung (persönlich) anzumelden. Bei der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundemarke mit Nummer. Die Hundesteuer ist einmal jährlich fällig.

Download Formular Hundeanmeldung

Abmeldung
Jeder Hund, welcher abgeschafft wurde, abhandengekommen oder verendet ist, muss binnen einem Monat nach Eintritt des Ereignisses in der Finanzverwaltung abgemeldet werden. Auch wer wegzieht hat seinen Hund abzumelden.

Leinenpflicht

In Lochau gilt auf allen öffentlichen Anlagen und Plätzen (dazu gehören auch die Straßen, der Hafen und die Seeanlagen sowie alle Spielplätze) eine Leinenpflicht für alle Hunde (ohne Ausnahmen). Zu beachten gilt diesbezüglich auch die „Ortspolizeiliche Gesundheitsverordnung“.

Folder für Hundehalter*innen - Tipps und Informationen

Download Ortspolizeiliche Gesundheitsverordnung>

Weitere Informationen>

Weiterführende Links (Für den Inhalt nachfolgender Seiten übernimmt die Gemeinde Lochau keine Verantwortung):

- Listenhunde

- Mit Auto, Rad oder zu Fuß unterwegs: Hunde brauchen Schutz

- Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln

- Infos zum Hundechip

- Was macht eine Hundepsychologin?

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