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Grundverkehr
Mag. Ewald Giesinger, Gemeindesekretär
Telefon: +43 5574 42168 212
E-Mail: ewald.giesinger@lochau.at
Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Nichtlandwirte sowie der Grunderwerb durch nicht EU-Bürger ist genehmigungspflichtig. Nach der Behandlung in der Grundverkehrs-Ortskommission (landwirtschaftlicher Grunderwerb von Nicht-Landwirten) oder im Gemeindevorstand (Ausländergrundverkehr) wird das Ansuchen mit einer Stellungnahme der vorgenannten Gremien an die Grundverkehrs-Landeskommission weitergeleitet, welche in weiterer Folge über eine Genehmigung zu entscheiden hat.