Flächenwidmungsplan

Baumeister Günter Bader, Abteilungsleiter
Telefon: +43 5574 42168 121
E-Mail: guenter.bader@lochau.at

Im Flächenwidmungsplan wird jedes Grundstück einer Widmung zugeordnet. Gem. § 12 des Raumplanungsgesetzes können im Flächenwidmungsplan (FWP) folgende Widmungen festgelegt werden: Bauflächen, Bauerwartungsflächen, Freiflächen, Verkehrsflächen und Vorbehaltsflächen. Der Flächenwidmungsplan stellt eine Verordnung der Gemeinde dar.

Auf telefonische bzw. schriftliche Anfrage erhalten Sie Informationen zum Flächenwidmungsplan (auch abrufbar im Digitalen Atlas Vorarlberg http://vogis.cnv.at/)

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