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Feuerbrand - Pflanzenkrankheit
Das Land Vorarlberg erinnert im Zusammenhang mit der Pflanzenkrankheit Feuerbrand an das geltende Auspflanz- und Verbringungsverbot für bestimmte Baumarten, da es immer wieder Fälle gebe, wo unwissentlich gegen das Verbot verstoßen wird.
Von dem Verbot betroffen sind demnach insbesondere Cotoneaster (Zwergmispel) und Crataegus (Weiß- und Rotdorn) in allen Arten und Sorten (§ 1 der Verordnung der Landesregierung betreffend die Bekämpfung der Pflanzenkrankheit Feuerbrand, LGBl.Nr. 23/2013 idgF).
Feuerbrand ist eine hochansteckende, bakterielle Pflanzenkrankheit, die sich in den letzten Jahren in Vorarlberg in fast allen nicht alpinen Gebieten verbreitet hat. Befallene Obstgehölze müssen aufwändigen Maßnahmen unterzogen werden (radikaler Ausschnitt, Verbrennung des Schnittguts, strikte Desinfektion, etc.) oder gar komplett entfernt werden.
Das Land Vorarlberg bittet deshalb um Mitarbeit, sodass der Feuerbrand in seiner Wirkung gebremst werden kann.
Empfohlen werden stattdessen Alternativpflanzen zu Cotoneaster (Zwergmispel) und Crataegus (Weiß- und Rotdorn). die Sie im Flyer zum Download finden.
In Tirol gilt das Verbot noch für weitere Wirtspflanzen wie Zieräpfel, Vogelbeere, Apfelbeere, weshalb auch diese in der Broschüre erwähnt sind. Dies gilt nicht für Vorarlberg. Jedoch ist es hilfreich und fachlich angezeigt, bei Neupflanzungen auch andere Feuerbrandwirtspflanzen freiwillig durch Nicht-Wirtspflanzen zu ersetzen.
Quelle: Land Vorarlberg
Datum: 19.02.2025