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Bauanzeige und Bauantrag
Baumeister Günter Bader, Abteilungsleiter
Telefon: +43 5574 42168 217
E-Mail: guenter.bader@lochau.at
- Eine Bauanzeige hinsichtlich der im Gesetz aufgezählten Bauvorhaben (z.B. Abbruch) ist bei der Baubehörde schriftlich einzubringen. Dieser Antrag hat Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben.
- Zur Erlangung einer Baubewilligung für die Ausführung der im Baugesetz aufgezählten Bauvorhaben (z.B. Errichtung bzw. wesentliche Änderung von Gebäuden) ist bei der Baubehörde ein formfreier Bauantrag einzubringen. Dieser Antrag hat Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben.
Ob ein Bauantrag oder eine Bauanzeige nötig ist, klären Sie am besten mit unserem Bauamt ab. Informieren Sie sich auch über die erforderlichen Nachweise (Pläne, Berechnungen und Beschreibungen), welche in vierfacher Ausfertigung vorzulegen sind. Die Bewilligung des Bauantrages und der Bauanzeige erfolgt mittels Bescheid.
Der Bauantrag und die Bauanzeige erhalten Sie im Bauamt oder hier als Datei.
Vorarlberger Baugesetz
Web: ris.bka.gv.at