An-, Ab- und Ummeldungen

Manuela Prantl
Telefon: +43 5574 42168 102
E-Mail: manuela.prantl@lochau.at

Informieren Sie sich bei an-, ab- oder ummelden sowie bei Sonderfällen im Zusammenhang mit dem Meldewesen bei der Abteilung Meldeamt.

Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, muss dies bei der zuständigen Meldebehörde melden. Bei jeder Wohnsitzänderung muss man sich innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden und von der alten Adresse abmelden.

Auch eine Änderung des Familiennamens, des Vornamens, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechtes und der Wohnsitzqualität (Haupt- und Nebenwohnsitz) muss gemeldet werden.
Die Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen oder durch einen beauftragten Boten erfolgen. Sie kann auch postalisch vorgenommen werden. Da die notwendigen Urkunden aber immer im Original beziehungsweise zumindest in beglaubigten Kopien beigelegt werden müssen, ist eine postalische Anmeldung nur in Ausnahmefällen sinnvoll.

Die wichtigsten Ausnahmen sind:

  • Wer nicht länger als 3 Tage in einer Wohnung Unterkunft nimmt
  • Wer bereits anderswo in Österreich gemeldet ist und nicht länger als 2 Monate unentgeltlich in einer Wohnung Unterkunft nimmt (Besuch und so weiter)
  • Wer sich als Patient in einem Krankenhaus oder einer Pflegeanstalt aufhält

Meldezettel/Wohnsitzerklärung

Anlässlich der Anmeldung ist der Meldebehörde ein vollständig ausgefüllter Meldezettel und ein gültiges Reisedokument im Original vorzulegen. Der ausgefüllte Meldezettel ist sowohl vom Unterkunftnehmer als auch vom Unterkunftgeber zu unterfertigen. In Lochau ist für die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes zusätzlich zum Meldezettel eine Wohnsitzerklärung erforderlich.

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