Wohnzimmertests wieder im Gemeindeamt erhältlich

Die Wohnzimmer-Tests werden wieder zugelassen.

Der Wohnzimmertest wird lediglich für den 3G-Nachweis am Ort der beruflichen Tätigkeit zulässig sein.

Die einzige Voraussetzung, die auch zuvor schon gegolten hatte: die Tests müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein. Gelten werden die Wohnzimmertests wie normale Antigentests 24 Stunden.

Bei den über das Landes-Portal registrierten Wohnzimmertest handelt es sich über KEIN generiertes EU Zertifikat, daher wird der Green-Card-Scan im Grünen Pass „ungültig“ anzeigen.

 

Zurück