Heizkostenzuschuss kann ab 18.10.2021 beantragt werden

Der Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg für die Saison 2021/2022 kann bis 25. Februar 2022 beim Gemeindeamt, Abt. Wohnen und Soziales beantragt werden.

Das monatliche Einkommen aller Haushaltsmitglieder (Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Wohnbeihilfe, Unterhaltszahlungen, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigungen) ist nachzuweisen.

Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen können bis zu einem max. Betrag von EUR 150,00 vom Einkommen abgezogen werden. Die Vermögenssituation bleibt gänzlich außer Betracht.

Für die gesamte Heizperiode wird der Zuschuss in Höhe von € 270,00 einmalig pro Haushalt gewährt und in bar ausbezahlt.

Personen, die eine Unterstützung aus Mitteln der Sozialhilfe erhalten, können den Heizkostenzuschuss ausschließlich bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz beantragen.

Antrag Heizkostenzuschuss>

Für Fragen bezüglich der Einkommensgrenzen steht Ihnen im Gemeindeamt Ursula Schmid, Abt. Wohnen und Soziales gerne zur Verfügung. Tel. 05574/42168-223 oder ursula.schmid@lochau.at

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