Gemeinde bietet ab 15.03. auch Selbsttests in der Festhalle an
Gemeinde Lochau bietet beaufsichtigte Selbsttests sowie „Wohnzimmertests“ an
Aufgrund der Öffnungsschritte in Vorarlberg werden auch in Lochau die Testmöglichkeiten erweitert.
Ab Montag, den 15. März, wird die Gemeinde Lochau in der Festhalle neben den Antigen-Tests jetzt auch Selbsttests unter Aufsicht anbieten.
Anmeldungen können zur Zeit bis 2. April 2021 auf der Testplattform des Landes vorgenommen werden. Die Möglichkeit einer Verlängerung wird derzeit geprüft.
Zusätzlich kann man sich im Bürgerservice der Gemeinde Selbsttests („Wohnzimmertests“) abholen. Es werden pro Person (ab 6 Jahren) und Woche zwei Tests zu den Amtszeiten ausgegeben (solange der Vorrat reicht).
Die Testungen in der Festhalle Lochau finden jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr statt.
Selbsttest ohne Aufsicht („Wohnzimmertest“):
Dabei handelt sich um einen Antigen-Test der zur Selbstanwendung zugelassen ist. Mit diesen Tests können sich Personen alleine z.B. zu Hause testen. Der Test ist über die Testplattform des Landes (https://covid.lwz-vorarlberg.at/LWZ_GesundheitCovid/Covid/Selection) – das „Selbsttest-Tool“ ist ab kommenden Montag freigeschaltet - anzumelden. Dazu ist ein QR-Code notwendig. Dieser wurde vom Bundesheer, gemeinsam mit den Selbsttests, an die Gemeinden zur Ausgabe an die BürgerInnen geliefert. Nach der Anmeldung wird man über die Testplattform zur Durchführung des Testes durchgeleitet.
Diese Selbsttests sind nur für 24 Stunden gültig und berechtigen zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Kinder (<18 Jahre), Treffen von Selbsthilfegruppen, Besuch von Kulturveranstaltungen (z.B. Theater, Kino) und der außerschulischen Jugendarbeit. Diese gelten aber nicht für Gastronomie und körpernahe Dienstleister.
Selbsttest unter Aufsicht (beaufsichtigte Antigen-Tests):
Dabei handelt sich um einen Antigen-Test, der zur Selbstanwendung zugelassen ist. Die Durchführung des Testes erfolgt jedoch unter Aufsicht in einer Teststation. Diese Tests sind den bisherigen Antigen-Tests durch medizinisches Personal gleichgestellt und berechtigen für 48 Stunden zusätzlich auch zum Zugang für Gastronomie und körpernahe Dienstleister (z.B. Frisör). Diese Tests gelten auch für Pendler. Das Land Vorarlberg hat hier noch eine rechtliche Abklärung vorgenommen. Die Selbsttests unter Aufsicht sind den Antigen-Test, die von medizinischem Personal abgenommen werden, gleichgestellt.
Die Anmeldung erfolgt wie bei den bisherigen Antigen-Tests über die Testplattform des Landes unter https://covid.lwz-vorarlberg.at/ Der Unterschied zum Wohnzimmertest ist, dass dieser Test unter Aufsicht in einer Teststraße vorgenommen werden muss.
Antigen-Tests durch medizinisches Personal:
Das sind die bisherigen Antigen-Tests. Diese Tests gelten für 48 Stunden als Eintrittstests für Gastronomie, köpernahe Dienstleister und den neu geöffneten Bereichen sowie für Pendler.
PCR-Tests:
Diese Tests werden durch medizinisches Personal durchgeführt und sind 72 Stunden gültig.
Schultests:
Schultests sind kein Nachweis der oben genannten Kategorie. Diese haben daher außerhalb der Schulen keine Gültigkeit.
Auf der Plattform des Landes (https://covid.lwz-vorarlberg.at/) kann man sich für die kostenlosen Antigen-Tests und die kostenpflichtigen PCR-Test anmelden sowie Meldungen über einen positiven Selbsttest (Schultestung, Firmentestung und private Testung) machen.
Corona-Test-Hotline:
T: 0800 201 360