Heizkostenzuschuss 2020/2021 kann beantragt werden

Anträge können vom 12.10.2020 bis 19.02.2021 eingereicht werden

Bild: Bruno/Germany auf pixabay

Der Heizkostenzuschuss in Höhe von € 270,00 kann vom 12.10.2020 bis 19.02.2021 bei der Gemeinde beantragt werden und wird in bar ausbezahlt.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahl des Zeitpunkts Ihrer Antragstellung, dass es aufgrund der anfänglich großen Nachfrage zu entsprechenden Wartezeiten kommen kann. Die coronabedingten Schutzmaßnahmen sind einzuhalten.

Bei Antragstellung ist der Nachweis über das monatliche Einkommen aller Haushaltsmitglieder zu erbringen. Zum Haushaltseinkommen zählen alle Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Arbeit (Löhne, Gehälter, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und Krankenversicherung), aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen, Wohnbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigung. Ebenso stellen Zivildienstentschädigung und Grundwehrdienerentgelt Einkommen dar. Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen können bis maximal € 150,00 abgezogen werden.

Personen, die Unterstützung aus der Mindestsicherung/Sozialhilfe erhalten, können den Heizkostenzuschuss ausschließlich bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz beantragen.

Einkommensgrenzen als Download>>

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ursula Schmid unter der Telefonnummer 05574/42168-223.

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