So funktioniert die Corona-Ampel

Seit 05.09.2020 in Betrieb

Am Freitag, dem 5. September 2020, ist die Corona-Ampel nach einem zweiwöchigen Probebetrieb in Betrieb gegangen (siehe www.corona-ampel.gv.at).
Nachfolgend wird das Funktionieren der Corona-Ampel näher erläutert.

Corona-Ampel-System

Die Corona-Ampel ist ein Werkzeug zur Einschätzung der epidemischen Lage auf Basis von Schlüsselindikatoren.

Diese Schlüsselindikatoren sind

  • Übertragbarkeit (Fälle),
  • Quellensuche (Cluster)
  • Ressourcen (im Gesundheitswesen)
  •  

Ampelfarben:

Die Corona-Ampel sieht vier Farben vor:

  • Grün: geringes Risiko (einzelne Fälle, isolierte Cluster),
  • Gelb: mittleres Risiko (moderate Fälle, primär in Clustern),
  • Orange: hohes Risiko (Häufung von Fällen, nicht mehr überwiegend Clustern zuordenbar),
  • Rot: sehr hohes Risiko (unkontrollierte Ausbrüche, großflächige Verbreitung).

Corona-Kommissionen:

Eine bundesweite Corona-Kommission, bestehend aus Vertretern des Bundes, der Länder (für Vorarlberg Dr. Armin Fiedler) und Fachexperten nehmen eine Bewertung auf Basis der Indikatoren vor. Die Corona-Kommission tagt einmal wöchentlich.

Eine aus drei Fachexperten besetzte Kommission auf Landesseite kann ebenfalls eine Beurteilung für Vorarlberg vornehmen. Die Empfehlung an die Politik wird im Vorhinein mit der Bundeskommission abgestimmt.

Ampelfarben:

Die Festlegung der Ampelfarbe erfolgt aufgrund der Empfehlung der Kommission durch die Politik; bundesweit durch den Gesundheitsminister, landesweit durch die Landeshauptleute (in Abstimmung mit dem Gesundheitsminister) und bezirks- bzw. regionenweit durch die Bezirkshauptleute (in Abstimmung mit dem Landeshauptmann).

Die Veröffentlichung der festgelegten Ampelfarbe erfolgt digital sowohl auf einer eigenen Website des Bundes (www.corona-ampel.gv.at) als auch auf dem Dashboard des Landes (www.vorarlberg.at/corona ).

Umsetzung der Maßnahmen:

Die Corona-Ampel soll eine einheitliche, koordinierte und transparente Vorgehensweise der Behörden sicherstellen. Sie informiert die österreichische Bevölkerung über das Risiko in einer bestimmten Region und auch über die eventuellen Maßnahmen, die zu beachten sind.

Die Ampelregelung sieht für jede Farbe Mindestmaßnahmen vor und enthält spezifische Regelungen für Arbeit und Wirtschaft, Bildung, Gesundheits- und Sozialbereich, Sport, Tourismus und Transport.

Auch das Land kann für seinen Zuständigkeitsbereich spezifische Regelungen erlassen, wie sie beispielsweise für Musikschulen in Ausarbeitung sind.

Beispiel Schule und elementarpädagogische Einrichtungen:

Für den Schulbereich sowie den elementarpädagogischen Bereich hat der Bund ebenfalls spezifische Umsetzungsmaßnahmen definiert, die je nach Ampelfarbe beim Betrieb zu beachten sind (siehe Beilage: Auf einen Blick: Die Corona-Ampel an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen).

Empfehlung oder Verbindlichkeit:

Bei den Maßnahmen handelt es sich um Empfehlungen, soweit einzelne Maßnahmen nicht bereits durch bestehende Regelungen verbindlich sind. Die für Grün normierten Maßnahmen sind im Wesentlichen in der Lockerungsverordnung verbindlich normiert. Die gesetzliche Verankerung der Corona-Ampel durch den Bund ist in Vorbereitung.

Download Corona Ampel im Detail>>

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