Gemeindewahlen am 13. September - Was Sie wissen sollten

Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020

Wahlberechtigt sind diejenigen, die am 29.06.2020 (Wahlstichtag) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in der betreffenden Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht in die Gemeindevertretung nicht ausgeschlossen sind und spätestens am Wahltag (13. September 2020) das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es besteht keine Wahlpflicht.

In die Gemeindevertretung ist jeder Wahlberechtigte wählbar, der spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Amtliche Wahlinformation (Wahlausweis)

Sie erhalten per Post rechtzeitig vor der Wahl die Amtliche Wahlinformation, aus der Sie Ihr Wahllokal, die Wahlzeiten und eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise entnehmen können.

Die amtlichen Wahlinformationen für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl wurden in Lochau am 21.08.2020 versendet. Sie erhalten zwei Stimmzettel: einen grünen Stimmzettel für die Gemeindevertretungswahl und einen weißen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl.

Bitte beide Stimmzettel ins Wahllokal mitbringen.

Persönliche Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt persönlich am Wahlsonntag im Wahllokal. Dazu benötigen Sie Ihre Amtliche Wahlinformation (Wahlausweis) und einen Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis). Sollten Sie nach dem Stichtag Ihren Hauptwohnsitz um- oder abmelden, so bleiben Sie trotzdem im Wählerverzeichnis und sind dem Wahllokal zugeteilt.

Stimmabgabe per Wahlkarte - Briefwahl

Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.
Die entsprechende Anforderungskarte erhalten Sie ebenfalls mit der Amtlichen Wahlinformation zugesendet. (Die für März beantragten Briefwahlkarten sind nicht mehr gültig – bitte entsorgen.)

Der Antrag kann auch online über www.wahlkartenantrag.at abgegeben werden.

Wichtig:
- Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden.
- Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge: 09. September 2020, 24:00 Uhr.
- Letztmöglicher Zeitpunkt für persönlich bei der Gemeinde eingebrachte Anträge: 11. September 2020, 12:00 Uhr.
- Briefwahlkarten müssen bis zum 13. September 2020, 12:00 Uhr, beim Gemeindeamt Lochau einlangen. Es gibt keine Nachfrist!

Wahlmöglichkeiten mir einer Wahlkarte

Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht im Wahllokal auszuüben, dem sie auf Grund der Eintragung in das Wählerverzeichnis angehören.

Wahlberechtigte, die im Besitze einer Wahlkarte sind (Wahlkartenwähler), können ihr Wahlrecht ausüben durch:


- Stimmabgabe im Wahllokal
- Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an das Gemeindeamt mittels Briefwahl

Nicht zulässig ist die Stimmabgabe mittels Wahlkarte in einem Wahllokal einer anderen Gemeinde.

Wahlkarten, die erst nach dem Schließen des Wahllokals bei der Gemeinde einlangen, gelten als verspätet und können bei der Ermittlung des Stimmenergebnisses nicht berücksichtigt werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeinde jederzeit gerne zur Verfügung.

Wahl vor Ort:

Bitte beachten Sie die COVID-19-Vorsichtsmaßnahmen: Bitte Maske tragen, Abstand einhalten und eigenen Kugelschreiber mitbringen.

Gemeinde Lochau

T: 05574 / 42168-0

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