Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2020

Auflegung Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis für die stattfindende Gemeindevertretung und Bürgermeisterwahl 2020 liegt von Montag, 20. Jänner 2020 bis einschließlich Mittwoch, 29. Jänner 2020 im Meldeamt, zur öffentlichen Einsicht auf. Während dieser Frist kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und einen Berichtigungsantrag stellen.


Öffnungszeiten:
Montag von 07.30 – 12.00 Uhr sowie 13.30 – 17.00 Uhr
Dienstag - Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr

Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind keine Änderungen im Wählerverzeichnis mehr möglich.

Zurück