Achtung: BH Bregenz erlässt Waldbrandverordnung

Offenes Feuer verboten - Warnhinweise beachten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir Sie über die Erlassung der 1. Waldbrandverordnung 2026 der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Von der Waldbrandverordnung ist das Verbot jeglicher Feuerentzündungen und das Rauchen im Waldgebiet erfasst. Verboten sind ausdrücklich auch sogenannte Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Alpflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäfer.

Das Verbot gilt in allen Waldgebieten und auch in deren Gefährdungsbereichen. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.

Dazu gibt es folgende Verhaltensregeln für die Bürgerinnen und Bürger:

  • Kein Feuer im Wald und in Waldnähe
  • Kein Feuer in Schilf- und Uferzonen
  • Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zündhölzer, Zigaretten usw. wegwerfen
  • Auch außerhalb der von der Waldbrandverordnung erfassten Waldgebiete und Gefährdungsbereiche besonders sorgsam mit offenem Feuer umgehen
  • Bei Rauchentwicklung oder einem vermuteten (Wald)Brand ist umgehend der Feuerwehr-Notruf 122 zu verständigen

Verordnung im RIS

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