GVE-Sitzung: Beschluss einer Wasserbereit-stellungsgebühr
Wasserbereitstellungsgebühr für eine sichere Versorgung und beste Qualität
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 02.12.2025 einstimmig die Einführung einer Wasserbereitstellungsgebühr in Höhe von 36 Euro pro Jahr beschlossen.
Dabei handelt es sich um eine jährliche Grundgebühr, die unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch erhoben wird. Sie dient dazu, die Bereitstellung der Wasserversorgungsinfrastruktur sicherzustellen.
In Lochau werden mit den bislang geltenden Wassergebühren (Anschlussgebühren etc.) nur etwa 70 Prozent der tatsächlichen Kosten in diesem Bereich abgedeckt, für den Rest musste die Gemeinde bislang aufkommen. Dies ist jedoch aufgrund der allgemeinen Sparmaßnahmen im öffentlichen Sektor nicht mehr tragbar.
Millionenprojekt Wasserversorgung
In den vergangenen zwei Jahren wurden rund 2,1 Millionen Euro in den Ausbau bzw. die Modernisierung unserer Wasserversorgung investiert. Größte Kostenpunkte waren dabei die neuen Hauptwasserleitungen (BA05) in Lochau Süd und der Pipeline sowie im Bereich Hintermoos und Althaus (BA04) sowie die Anschaffung eines Aggregats, mit dem das Trinkwasser auf den Pfänder gepumpt wird.
Was wird mit dieser Gebühr abgedeckt?
Die Wasserbereitstellungsgebühr deckt vor allem fixe Kosten, die entstehen, damit jederzeit Wasser verfügbar ist, auch wenn kein Verbrauch stattfindet. Dazu gehören:
• Bau, Betrieb und Instandhaltung der Wasserleitungen, Pumpwerke und Speicherbehälter
• Verwaltungskosten der Wasserversorgung
• Investitionen in die Infrastruktur und deren Erneuerung
Die Wasserbereitstellungsgebühr ist also kein Verbrauchspreis, sondern eine Art Grundgebühr, die sicherstellt, dass die Infrastruktur jederzeit genutzt werden kann.
Wie wird sie berechnet?
In Lochau wurde eine Wirtschaftseinheit als Grundlage für die Bemessung herangezogen. Die Kosten für eine Einheit betragen 36 Euro pro Jahr.
Als Wirtschaftseinheit gilt eine Wohnung, ein Betrieb oder eine sonstige Anlage.