Hand- und Zugdienste: Gemeinde Lochau hebt Verordnung auf
Die Gemeindevertretung Lochau hat in ihrer heutigen Sitzung die Verordnung vom 3. Dezember 2024 über die Ausschreibung von Hand- und Zugdiensten aufgehoben.
Damit reagiert die Gemeinde auf die Erkenntnis, dass für die Ausschreibung der Hand- und Zugdienste als primäre Sachleistungspflicht (darunter versteht man die Erbringung einer unentgeltlichen Arbeitsleistung) der Gemeindevorstand das zuständige Gremium ist und nicht - wie bei Verordnungen betreffend Abgaben (darunter versteht man nur Geldleistungen) - die Gemeindevertretung als oberstes Gremium der Gemeinde.
Die bereits geleisteten Zahlungen aufgrund der Vorschreibung werden den betroffenen Haushalten refundiert.