Stipendien für Kunstschaffende
Ausschreibung Halbjahresstipendien und Jahresstipendien
Zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern vergibt das Land Vorarlberg über Vorschlag einer unabhängigen Jury fünf Jahresstipendien und zehn Halbjahresstipendien, jeweils dotiert mit 1.500 Euro monatlich.
Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Kunstschaffende aller Sparten mit dem Ziel, die Entwicklung ihres künstlerischen Werks und kreative Arbeitsprozesse zu fördern, die Entstehung neuer künstlerischer Konzepte und Projekte anzuregen und somit in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung zu unterstützen und im relevanten Zeitraum finanziell abzusichern.
Arbeitsstipendien sind in den Bereichen Bildende Kunst inkl. Fotografie und Neue Medien, Darstellende Kunst, Film, Literatur und Musik vorgesehen. Auch spartenübergreifende Einreichungen sowie Vorhaben im Bereich Kunstvermittlung können eingereicht werden.
Bei der Vergabe der Stipendien werden insbesondere folgende Aspekte diskutiert:
a) Ziel der Stipendien ist die Förderung und finanzielle Absicherung eines für die Entwicklung oder Weiterentwicklung des künstlerischen Werks relevanten Zeitraums – fügt sich das geplante Vorhaben nachvollziehbar unter diesem Aspekt in das Gesamtwerk ein?
b) Ermöglicht das geplante Projekt- oder Arbeitsvorhaben eine nachhaltige und langfristige (Weiter)Entwicklung des künstlerischen Werks insgesamt?
c) Ist die Kontinuität des künstlerischen/kulturellen Schaffens der um ein Stipendium ansuchenden Person gewährleistet?
Bewerbungsrichtlinien
Antragsberechtigt sind selbständig arbeitende künstlerisch und kulturell tätige Personen (natürliche Personen, Einzelpersonen), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
-Herkunft und/oder Lebensmittelpunkt in Vorarlberg (mindestens zwei Jahre/Meldezettel nicht älter als vier Wochen) oder Nachweis eines künstlerischen Schwerpunkts in Vorarlberg in den letzten zwei Jahren (Ausstellungen, Auftritte, Präsentationen …)
-Professionelle freischaffende künstlerische/kulturelle Tätigkeit in einer der genannten Kunstsparten
-Arbeit an künstlerischen/kulturellen Konzepten (ausgenommen sind Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden)
-Während des Stipendienzeitraums ist eine weitere Förderung durch die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg für einzelne Förderempfängerinnen und - empfänger nicht möglich.
-Studierende einer Universität bzw. Hochschule sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.
Einreichunterlagen
Zugelassen sind ausschließlich Bewerbungen, die bis zum 20. November 2025 mittels des entsprechenden Antragsformulars sowie der erforderlichen Beilagen auf dem Amtsweg einlangen.
Folgende Beilagen sind abzugeben:
-Vollständig ausgefülltes und eigenhändig oder mittels digitaler Signatur unterfertigtes Antragsformular (Förderantrag siehe unten).
-Künstlerischer Lebenslauf
-Begründung der Bewerbung und Beschreibung des Vorhabens, das mit diesem Stipendium umgesetzt werden soll, inklusive detailliertem Zeit- und Arbeitsplan (max. zwei A4 Seiten).
-Referenzen/Portfolio (Ausstellungsverzeichnis/Werksverzeichnis/Filmografie/Literaturtexte/Hörbeispiele/Links zu Film oder Musikprojekten)
-Nachweis des Vorarlberg-Bezugs
Einreichungen sind entweder für Jahresstipendien oder für Halbjahresstipendien zulässig. Mehrere Einreichungen durch denselben Förderwerber ziehen einen Ausschluss nach sich.
Sämtliche Unterlagen, die dem Antragsformular anhängen, müssen als zusammenhängendes PDF in digitaler Form eingereicht werden.
Einreichung ausschließlich per Mail mit dem Betreff Jahresstipendium ODER Halbjahresstipendium + Sparte an: kultur@vorarlberg.at
Nachreichungen sind nicht möglich, über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Fachjury, der nur vollständige Anträge vorgelegt werden.
Information für Stipendiat:innen
-Jahres- sowie Halbjahresstipendien für 2026 werden ab Januar 2026 für zwölf beziehungsweise sechs zusammenhängende Monate innerhalb des Kalenderjahres gewährt und werden monatlich mit jeweils 1.500 EUR dotiert.
-Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt nach Stipendienende mittels Arbeitsbericht, der einen Überblick über die Entwicklung, den Ablauf sowie das erzielte Ergebnis nachvollziehbar macht (max. 2 A4-Seiten).
-Bei einer allfälligen Präsentation oder Veröffentlichung im Rahmen des Stipendiums ist das Logo des Landes zu verwenden.
-Sollten sich während des Stipendienzeitraumes wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben, wird gebeten, sich mit der Fördergeberin in Verbindung zu setzen.
-Für Abgaben jeglicher Art haben Fördernehmer:innen selbständig Sorge zu tragen.
-Zwischen der Vergabe von Arbeitsstipendien pro antragsstellender Person müssen mindestens drei volle Kalenderjahre liegen.
-Wenn der Antrag auf ein Stipendium abgelehnt wurde, kann bereits im nächsten Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.
-Für Vorhaben, die Teil von bereits durch die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, kann keine weitere Förderung beantragt werden.
-Pro Antragstellerin bzw. Antragsteller ist lediglich eine Antragstellung zulässig. Weitere Einreichungen führen zum Ausschluss vom Förderverfahren.
Es gilt die Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL): Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Rückfragen an die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg
Susanne Fink, susanne.fink@vorarlberg.at, +43 5574 511-22315
Susanna Koch, susanna.koch@vorarlberg.at, +43 5574 511-22316