Fahrradhelm: Kleine Maßnahme, große Wirkung

Am 3. Juni ist Weltfahrradtag

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Am 3. Juni ist Weltfahrradtag – ein guter Anlass, an die Bedeutung der eigenen Sicherheit beim Radfahren zu denken. Besonders bei höheren Geschwindigkeiten wie etwa beim E-Bike-Fahren kann ein Helm entscheidend sein: Er schützt vor schweren Kopfverletzungen und wird im Ernstfall zum Lebensretter. Und: Er kann auch vor unerwünschten rechtlichen Folgen bewahren.

Das Helmtragen ist nicht nur sicherheitsrelevant, sondern hat auch Haftungsauswirkungen. Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs macht dies deutlich: Einem Vorarlberger E-Bike-Fahrer wurde das Schmerzensgeld nach einem Unfall um 20 Prozent gekürzt – weil er keinen Helm getragen hat. Das Gericht wertete dies als Mitverschulden.

Tipps für das Helmtragen

Damit ein Helm optimal schützt, empfiehlt das Kuratorium für Verkehrssicherheit folgende Punkte:  

  • Der Helm muss der Prüfnorm entsprechen und eine CE-Kennzeichnung tragen
  • Stirn, Schläfen und Hinterkopf sollen gut bedeckt sein
  • Der Helm sitzt richtig, wenn er beim Vorbeugen nicht vom Kopf rutscht
  • Das Gurtband verläuft eng an den Ohren, das Kinnband sitzt angenehm straff
  • Der Helm darf weder drücken noch unbequem sein – beim Kauf sollten mehrere Modelle probiert werden
  • Helle Farben und reflektierende Elemente erhöhen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr
  • Nach einem Sturz muss der Helm ersetzt werden – selbst, wenn keine offensichtlichen Schäden erkennbar sind


Mehr dazu unter kfv.at/tipps-radsport

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