Fahrradhelm: Kleine Maßnahme, große Wirkung
Am 3. Juni ist Weltfahrradtag
Am 3. Juni ist Weltfahrradtag – ein guter Anlass, an die Bedeutung der eigenen Sicherheit beim Radfahren zu denken. Besonders bei höheren Geschwindigkeiten wie etwa beim E-Bike-Fahren kann ein Helm entscheidend sein: Er schützt vor schweren Kopfverletzungen und wird im Ernstfall zum Lebensretter. Und: Er kann auch vor unerwünschten rechtlichen Folgen bewahren.
Das Helmtragen ist nicht nur sicherheitsrelevant, sondern hat auch Haftungsauswirkungen. Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs macht dies deutlich: Einem Vorarlberger E-Bike-Fahrer wurde das Schmerzensgeld nach einem Unfall um 20 Prozent gekürzt – weil er keinen Helm getragen hat. Das Gericht wertete dies als Mitverschulden.
Tipps für das Helmtragen
Damit ein Helm optimal schützt, empfiehlt das Kuratorium für Verkehrssicherheit folgende Punkte:
- Der Helm muss der Prüfnorm entsprechen und eine CE-Kennzeichnung tragen
- Stirn, Schläfen und Hinterkopf sollen gut bedeckt sein
- Der Helm sitzt richtig, wenn er beim Vorbeugen nicht vom Kopf rutscht
- Das Gurtband verläuft eng an den Ohren, das Kinnband sitzt angenehm straff
- Der Helm darf weder drücken noch unbequem sein – beim Kauf sollten mehrere Modelle probiert werden
- Helle Farben und reflektierende Elemente erhöhen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr
- Nach einem Sturz muss der Helm ersetzt werden – selbst, wenn keine offensichtlichen Schäden erkennbar sind
Mehr dazu unter kfv.at/tipps-radsport