Keine Feuerwerke in Lochau

Keine Ausnahmebewilligungen

Die Gemeinde Lochau teilt mit, dass es auch dieses Jahr keine Ausnahmebewilligung zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 gemäß Pyrotechnikgesetz 2010 gibt. Somit sind keine Feuerwerke im Ortsgebiet Lochau gestattet.

Im Sinne unserer Umwelt, der Natur, der Tiere und unserer Mitmenschen bitten wir um Verständnis für diese Entscheidung.

 

Quelle: Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Pyrotechnikgesetz 2010, Fassung vom 17.12.2021

 

Link zum Pyrotechnikgesetz 2010>

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