Land federt Energiekosten mit Heizkostenzuschuss PLUS ab

Anträge können ab sofort online oder persönlich in der Wohnsitzgemeinde gestellt werden

Bild: Land Vorarlberg

Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss ab der Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro erhöht und zudem auch die Einkommensgrenzen angehoben. Mit dem heuer vom Bund einmalig an die Länder vergebenen Zweckzuschuss zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten wird diese verbesserte Förderung des Landes nochmals deutlich erweitert, und zwar durch den „Heizkostenzuschuss PLUS“. Dieser beträgt ebenfalls 330 Euro, die Bezugsperiode wurde von der Landesregierung für den Zeitraum 6. März bis 31. Mai 2023 festgelegt, also direkt im Anschluss an den landeseigenen Heizkostenzuschuss. Die dafür Anspruchsberechtigten (im letzten Winter ca. 12.000 Haushalte) erhalten somit für die laufende Heizperiode 2022/2023 in Summe 660 Euro ausbezahlt.

Um mit dem „Heizkostenzuschuss PLUS“ die Bevölkerung bis in die „untere Mittelschicht“ – also insgesamt rund 40 Prozent der Haushalte – zu erreichen, orientieren sich die Einkommensgrenzen dafür nach der Bedarfsgewichtung der OECD.

Somit gelten für den Bezug des „Heizkostenzuschusses PLUS“ folgende haushaltsbezogene (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt:

1 Person 1.860 Euro
2 Personen 2.790 Euro
3 Personen 3.226 Euro
4 Personen 3.648 Euro
5 Personen 4.070 Euro
6 Personen 4.492 Euro
7 Personen 4.914 Euro
Jede weitere Person + 422 Euro

Die Berechnung des Haushaltseinkommens erfolgt im Wesentlichen nach denselben Kriterien wie für den Heizkostenzuschuss des Landes. Die Familienbeihilfe sowie die Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) werden ebenfalls nicht zum Einkommen gezählt und bleiben somit frei. Aber im Unterschied zum Heizkostenzuschuss des Landes wird bei Mehrpersonenhaushalten bei der Gewichtung der Einkommensbemessung nicht zwischen erwachsenen Personen und Kindern unterschieden.

Unkomplizierte Abwicklung über die Gemeinden

Auch der „Heizkostenzuschuss PLUS“ ist bei der Gemeinde zu beantragen und wird ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt. Jene Haushalte/Personen, die den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten haben, brauchen der Einfachheit halber keinen weiteren Antrag für den Bezug des „Heizkostenzuschusses PLUS“ zu stellen. Je nach EDV technischen Möglichkeiten der einzelnen Gemeinden erfolgt eine automatisierte Überweisung des Förderbetrages. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.

Der Antrag kann auch mittels Online-Formular gestellt werden.

Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung

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