Feuerlöscher: Entsorgung als „Problemstoff“

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Zu entsorgende Feuerlöscher aus privaten Haushalten sind abfallrechtlich der Schlüsselnummer 59803 (g) Druckgaspackungen (Spraydosen) mit Restinhalten zuzuordnen. Es handelt sich dabei um Problemstoffe. Bürger*innen können diese entweder im Handel zurückgeben oder kostenfrei bei Problemstoffsammelstellen (Wirtschaftshof Lochau) abgeben.

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