Der Heizkostenzuschuss kann ab 17.10.2022 beantragt werden

Der Heizkostenzuschuss für die Saison 2022/2023 kann vom 17.10.2022 bis 24.02.2023 beim Gemeindeamt, Abt. Wohnen und Soziales beantragt werden.

Wir weisen darauf hin, dass es insbesondere an den ersten Tagen dieses Zeitraumes aufgrund eines erhöhten Andrangs zu Wartezeiten kommen kann.

Das monatliche Einkommen aller Haushaltsmitglieder (Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und Krankenversicherung, Wohnbeihilfe, Unterhaltszahlungen, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigungen) ist nachzuweisen.

Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen können bis zu einem max. Betrag von € 180,00 vom Einkommen abgezogen werden. Die Vermögenssituation bleibt gänzlich außer Betracht. Für die gesamte Heizperiode wird der Zuschuss in Höhe von € 330,00 einmalig pro Haushalt gewährt und in bar ausbezahlt. Personen, die eine Unterstützung aus Mitteln der Mindestsicherung erhalten, können den Heizkostenzuschuss ausschließlich bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz beantragen.

Für Fragen bezüglich der Einkommensgrenzen steht Ihnen Ursula Schmid im Gemeindeamt gerne zur Verfügung.

T: 05574 42168-223
E: ursula.schmid@lochau.at

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