Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022
Bei Abwesenheit rechtzeitig Wahlkarte beantragen
Sie erhalten per Post rechtzeitig vor der Wahl die Amtliche Wahlinformation, aus der Sie Ihr zuständiges Wahllokal, die Wahlzeiten und eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise entnehmen können.
Wahlkarte
Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, aber auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind.
Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wähler*innen größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.
Menschen in Heil- und Pflegeanstalten sowie Bettlägerige können von so genannten besonderen Wahlbehörden besucht werden und vor diesen ihr Wahlrecht mit der Wahlkarte ausüben.