Bitte an den Heckenschnitt denken

Im Vorarlberger Straßengesetz sowie der Straßenverkehrsordnung ist festgehalten, dass Fahrbahnen, Radwege oder Gehsteige aus Sicherheitsgründen in ihrer gesamten Breite frei von überhängendem Bewuchs sein müssen.

Entlang privater Liegenschaften sind deren Eigentümer*innen dafür verantwortlich, dass Bäume, Hecken und Sträucher rechtzeitig zurückgeschnitten werden. Kommt es nämlich zu Unfällen oder Schadensereignissen, die sich aufgrund von mangelndem Pflanzenrückschnitt ereignen, haften die erwähnten Personen.

Entfernt werden muss jegliches Grün oder Geäst, das über die Grundgrenze hinausragt. Sie ist gleichsam die Schnittgrenze. Das ist deshalb wichtig, da die freie Sicht auf den Straßenverlauf, auf Verkehrszeichen etc. jederzeit uneingeschränkt gewährleistet sein muss. Aus diesem Grund ist daher auch bei Neupflanzungen schon vorab auf genügend Abstand zur Straße zu achten.

Bäume oder Sträucher sind bis 0,30 m hinter der Grundgrenze zurückzuschneiden. Über Fahrbahnen von öffentlichen Straßen dürfen Äste erst ab einer Höhe von 4,50 m in den Luftraum der Straße hineinragen. Bei Gehsteigen muss die lichte Durchgangshöhe mindestens 2,50 m betragen. Zu beachten ist, dass bei Regen oder Schnee die Äste
wesentlich tiefer herunterhängen können als bei trockener Witterung.

Insbesondere Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen werden durch eingeengte Gehsteige aufgrund von wildem Heckenwuchs behindert. Aber auch für Radfahrer*innen kann es sehr unangenehm sein, wenn ihnen plötzlich ein hervorragender Ast ins Gesicht peitscht.

Bitte achten Sie darauf, die Bepflanzung auf Ihrem Grundstück entlang der Straße regelmäßig zurückzuschneiden.

Gartenschnitt kann zu den üblichen Öffnungszeiten im Wirtschaftshof Lochau abgegeben werden.

Größere Mengen werden gegen Gebühr auch abgeholt.

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