Wichtige Informationen betreffend Wasserentnahmen aus Fließgewässern
Jede Wasserentnahme ist bewilligungspflichtig
Gewässer sind empfindliche, besonders geschützte Lebensräume. Insbesondere bei kleinen, abflussschwachen Gewässern stellt ein geringer Abfluss bereits eine Extremsituation für die
Pflanzen und Tiere im Gewässer dar, welche durch eine Entnahme – bevorzugt während einer Trockenperiode - zusätzlich verschärft wird. Der sorgsame Umgang mit dem Wasser aus natürlichen Gewässern ist daher sehr wichtig.
Wasserentnahmen sind bewilligungspflichtig
Die Thematik „Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern für Bewässerungszwecke“ gewinnt vor dem Hintergrund der Klimaveränderung verstärkt an Bedeutung. Jede Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mit Maschinen (Pumpen) ist nach dem Wasserrechtsgesetz bewilligungspflichtig. Zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft.