NEU: SUP (Stand Up Paddle) am Bodensee müssen beschriftet sein

Neufassung der Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) am 1.4.2022 in Kraft getreten

Bild: Holly Mandarich / unsplash

Folgendes ändert sich:

Stand-Up-Paddling ist nun explizit in die BSO aufgenommen worden. Wie für alle Kanus gilt nun auch für die SUPs:

- Die Adresse des Eigentümers muss angebracht sein

- Außerhalb der Uferzone (300 m) muss eine Rettungsweste/Schwimmhilfe nach EN ISO 12402-5-2006 mitgeführt oder getragen werden. Tubes zählen nur, wenn sie ebenfalls nach EN ISO 12402-5-2006 zertifiziert sind.

- SUP haben vor Motorbooten, Segelsurfern und Kite-Surfern Vorfahrt, allen anderen müssen sie ausweichen. Im Zweifel lieber defensiv verhalten.

Baden/Schwimmen mit dem SUP:

- Außerhalb der Uferzone (300 m) muss ein gut sichtbarer Schwimmkörper mitgeführt werden.

- Auf den Rheinstrecken (Alter Rhein, Seerhein und Hochrhein) ist das "Treibenlassen nicht lenkbarer Schwimmkörper" verboten.

Ausführliche Informationen sind der Bodenseeschifffahrtsordnung zu entnehmen>

 

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